Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.       All­ge­mei­ner Gel­tungs­be­reich, Begriffsbestimmungen

1.1.     Diese Allgemeinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Folgenden: AGB) gel­ten für alle Lie­fe­run­gen, Leis­tun­gen und Ange­bote, ein­schließ­lich sons­ti­ger Leis­tun­gen und Bera­tun­gen, mithin für alle Verträge, die zwischen uns, der

Boston Server & Storage Solutions GmbH, Zweigniederlassung CH-Kreuzlingen

Hafenstrasse 50D, CH-8280 Kreuzlingen, Schweiz
Geschäftsführer, Georg Klauser, M.A.
Handelsregisteramt: Kanton Thurgau, Handelsregister-Nummer CH-440.9.033.967-2
Telefon: +41 71 55221 95
E-Mail: [email protected]

und Ihnen als unseren Kunden geschlossen werden. 

1.2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5. Die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugebenden rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.6. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie in diesen AGBs nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2.       Ange­bote, Ver­trags­schluss

2.1. Unsere Ange­bote sind unver­bind­lich und frei­blei­bend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2. Annah­me­er­klä­run­gen und sämt­li­che Bestel­lun­gen bedür­fen zu ihrer Rechts­wirk­sam­keit der Text­form (Post, Fax oder E-Mail). Bei sofor­ti­ger Lie­fe­rung kann die schrift­li­che Bestä­ti­gung durch die Rech­nung ersetzt wer­den.

2.3. Mit der Bestel­lung der Ware erklärt der Kunde ver­bind­lich, die bestellte Ware erwer­ben zu wol­len. Wir sind berech­tigt, das in der Bestel­lung lie­gende Ver­trags­an­ge­bot inner­halb von zwei Wochen nach Ein­gang bei uns anzu­neh­men. Die Annahme kann ent­we­der schrift­lich oder durch Aus­lie­fe­rung der Ware an den Kun­den erklärt wer­den.

2.4. Ver­trags­ab­schlüsse erfol­gen unter dem Vor­be­halt der rich­ti­gen und recht­zei­ti­gen Selbst­be­lie­fe­rung durch unsere Lie­fe­ran­ten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht­lie­fe­rung nicht von uns zu ver­tre­ten ist, ins­be­son­dere bei Abschluss eines kon­klu­den­ten Deckungs­ge­schäfts mit einem unse­rer Zulie­fe­rer. Der Kunde wird über die Nicht­ver­füg­bar­keit der Leis­tung unver­züg­lich infor­miert. Etwaige erbrachte Gegen­leis­tun­gen wer­den dem Kun­den unver­züg­lich zurück­er­stat­tet. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser AGB bleiben unberührt.

2.5. Sofern der Kunde die Ware auf elek­tro­ni­schem Weg bestellt, wird der Auftrags- bzw. Ver­trags­text von uns gespei­chert und dem Kun­den auf Ver­lan­gen nebst den vor­lie­gen­den AGBs per E-Mail zuge­sandt.

3.       Lieferfrist und Lieferverzug

3.1. Inhalt und Umfang der von uns geschul­de­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen sowie die Lieferfrist erge­ben sich man­gels ander­wei­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen mit dem Kunden aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung.

3.2. Teil­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

3.3. Lie­fer­ter­mine sind unver­bind­lich, es sei denn, sie wer­den aus­drück­lich schrift­lich als ver­bind­lich ver­ein­bart. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.

3.4. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Mahnung durch den Kunden ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalisierten  Ersatz seines Verzugsschadens verlangen, der für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) beträgt, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts. Bei Teillieferungen gilt der Wert der Teillieferung als Lieferwert. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

3.5. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, beispielweise aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung, bleiben unberührt.

4.       Lieferung und Leistungen, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug

4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2. Wir behal­ten uns Pro­duk­tän­de­run­gen, ins­be­son­dere im Zug von Wei­ter­ent­wick­lun­gen vor, sofern die ver­ein­bar­ten Leis­tungs­da­ten erreicht wer­den.

4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.4. Auf schrift­li­ches Ver­lan­gen des Kun­den wird die Ware auf seine Kos­ten gegen Lager-, Transport- und Feu­er­scha­den ver­si­chert.

4.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung/Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.       Preise und Zah­lun­gsbedingungen

5.1. Maß­ge­bend für die Preis­be­rech­nung ist der am Tag der Lie­fe­rung oder Leis­tung gül­tige Preis, zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer, sofern keine abwei­chende Preis­ver­ein­ba­rung getrof­fen wor­den ist. In unseren Rechnungen wird die Mehrwehrsteuer gesondert ausgewiesen.

5.2. Unsere Preise ver­ste­hen sich, sofern nichts ande­res gere­gelt wor­den ist, ab Aus­lie­fe­rungs­la­ger aus­schließ­lich Fracht und Ver­pa­ckung. Ist eine fracht­freie Waren­lie­fe­rung zuge­sagt, gilt dies fracht­frei an die Emp­fangs­sta­tion des Kun­den, aus­schließ­lich Roll­geld. Mehr­kos­ten auf­grund einer vom Kun­den gewünsch­ten beson­de­ren Ver­sandart (z. B. Express­gut, Eil­gut) gehen zu des­sen Las­ten.

5.3. Sons­tige Neben­leis­tun­gen oder Kos­ten des Ver­san­des, ins­be­son­dere Fracht, Umwelt- und Abwick­lungs­pau­scha­len, Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, wer­den dem Kun­den geson­dert in Rech­nung gestellt.

5.4. Wir behal­ten uns ausdrücklich das Recht vor, den Preis ange­mes­sen zu erhö­hen, wenn nach Ver­trags­schluss Kos­ten­er­hö­hun­gen – ins­be­son­dere infolge von Preis­er­hö­hun­gen der Lie­fe­ran­ten oder von Wech­sel­kurs­schwan­kun­gen – ein­tre­ten. Diese wer­den wir dem Kun­den auf Ver­lan­gen nach­wei­sen.

5.5. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung und/oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.6. Der Kunde hat ein Recht zur Ver­rech­nung nur, wenn seine Gegen­an­sprü­che vom zuständigen staatlichen Gericht rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind oder durch uns schriftlich explizit aner­kannt wur­den. Bei Mängel der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser AGB unberührt.

5.7. Auch bei anders­lau­ten­der Bestim­mung des Kun­den sind wir berech­tigt, Zah­lun­gen auf ältere Ver­bind­lich­kei­ten des Kun­den anzu­rech­nen, wobei Zah­lun­gen zunächst auf Zin­sen und Kos­ten und erst dann auf die Haupt­for­de­rung ange­rech­net wer­den.

5.8. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis bzw. Preis der Leistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (Art. 104 Abs. 3 OR) unberührt.

5.9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (Art. 107 ff. OR).

6.       Prü­fung, Gewähr­leis­tung

6.1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts.

6.2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir jedoch keine Haftung.

6.3. Der Kunde hat die Ware mit der gebotenen Sorgfalt unver­züg­lichauf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu unter­su­chen, uns etwaige Bean­stan­dun­gen sofort schrift­lich anzu­zei­gen und uns Gele­gen­heit zu geben, die Berech­ti­gung von Bean­stan­dun­gen zu über­prü­fen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

6.4. Weist die gelie­ferte Ware erkenn­bare Schä­den oder Fehl­men­gen auf, hat der Kunde diese bei der Anlie­fe­rung schrift­lich auf der Emp­fangs­be­schei­ni­gung des Trans­port­un­ter­neh­mens zu ver­mer­ken. Der Ver­merk muss den Scha­den bzw. die Fehl­menge hin­rei­chend deut­lich kenn­zeich­nen.

6.5. Abweichend von Art. 210 und Art. 371 OR beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

6.6. Garan­tien im Rechts­sinne erhält der Kunde durch uns nicht. Her­stel­ler­ga­ran­tien blei­ben hier­von unbe­rührt.

7.       Eigen­tums­vor­be­halt und ver­län­ger­ter Eigen­tums­vor­be­halt

7.1. Wir behal­ten uns das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller gegenwärtigen und künftigen For­de­run­gen, die uns aus jedem Rechts­grund gegen den Kun­den, zuste­hen, vor.

7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht verarbeitet, umgestaltet, an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden. Sollte ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahrens gestellt werden oder erfolgen Zugriffe Dritter (z.B. Pfändung) auf die uns gehörenden Waren, so hat uns der Kunde darüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Ein vertragswidriges Verhalten des Kunden liegt insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Rechnung vor. Im Falle der Nichtzahlung können wir diese Rechte nur dann geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.       Haf­tung 

8.1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher, bzw. leichter Fahrlässigkeit haften wir nur

8.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2.2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei unsere Haftung in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden unmittelbaren und direkten Schadens begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist dabei eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften unter keinen Umständen und unter keinem Titel für mittelbare Schäden, indirekte Schäden oder für entgangene Gewinne.

8.3. Die Haftungsbeschränkungen laut Ziff. 8.2. gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach dem Gesetz zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie im Rechtssinne für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Ferner gelten sie nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten  haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden, insbesondere aus Art. 377 OR wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9.       Ent­sor­gung nach dem Elektro- und Elek­tro­nik­ge­rä­te­ge­setz

Bezüglich der gesetzlichen Verpflichtungen (EG-Richtlinie 2002/95/EG(WEEE), ElektroG, Bundesgesetz über den Umweltschutz und die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) gilt für eigenständige Elektrogeräte Folgendes:

9.1. Der Kunde über­nimmt die Pflicht, gelie­ferte Ware, nach der Nut­zungs­be­en­di­gung bei sich oder sei­nen wei­te­ren Abneh­mern auf eigene Kos­ten nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ord­nungs­ge­mäß zu ent­sor­gen.

9.2. Der Kunde stellt uns von den Ver­pflich­tun­gen (Rück­nah­me­pflicht der Her­stel­ler) und damit in Zusam­men­hang ste­hen­den Ansprü­chen Drit­ter frei.

9.3. Der Anspruch von uns auf Übernahme/Freistellung durch den Kun­den ver­jährt nicht vor Ablauf von zwei Jah­ren nach der end­gül­ti­gen Been­di­gung der Nut­zung des Geräts. Diese Frist beginnt frü­hes­tens mit Zugang einer schrift­li­chen Mit­tei­lung des Kun­den und/oder des­sen Abneh­mern bei uns über die Nut­zungs­be­en­di­gung.

9.4. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

10.     Urhe­ber­rechte

Soweit Soft­ware zum Lie­fer­um­fang gehört, wird diese dem Kun­den allein zum ein­ma­li­gen Wie­der­ver­kauf über­las­sen, d.h. er darf diese weder kopie­ren noch ande­ren zur Nut­zung über­las­sen. Ein mehr­fa­ches Nut­zungs­recht bedarf einer beson­de­ren schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung.

11.     Geheim­hal­tung

Der Kunde ist ver­pflich­tet, sämt­li­che ihm im Zusam­men­hang mit unse­rer Lie­fe­rung zugäng­li­chen Infor­ma­tio­nen, die auf­grund sons­ti­ger Umstände ein­deu­tig als Geschäfts- oder Betriebs­ge­heim­nisse erkenn­bar und ver­trau­lich zu hal­ten sind, unbe­fris­tet geheim zu hal­ten und sie weder auf­zu­zeich­nen noch an Dritte wei­ter­zu­ge­ben oder in irgend­ei­ner Weise zu ver­wer­ten, es sei denn, er ist hierzu gesetz­lich ver­pflich­tet oder die Offen­le­gung ist für das Errei­chen des Ver­tra­gs­zwecks erfor­der­lich.

12.     Export- und Import­ge­neh­mi­gun­gen

12.1. Alle Ver­trags­pro­dukte und tech­ni­sches Know-how wer­den unter Ein­hal­tung der der­zeit gül­ti­gen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von uns gelie­fert und sind zur Benut­zung und zum Ver­bleib in dem mit dem Kun­den ver­ein­bar­ten Lie­fer­land bestimmt. Beab­sich­tigt der Kunde die Wie­der­aus­fuhr von Ver­trags­pro­duk­ten, ist er ver­pflich­tet, die hierzu erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen ein­zu­ho­len. Die Wie­der­aus­fuhr von Ver­trags­pro­duk­ten – ein­zeln oder in sys­tem­in­te­grier­ter Form- ent­ge­gen die­ser Bestim­mun­gen ist unter­sagt.

12.2. Der Kunde muss sich selb­stän­dig über die der­zeit gül­ti­gen Bestim­mun­gen und Ver­ord­nun­gen infor­mie­ren (Bun­des­aus­fuhr­amt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Com­merce, Office of Export Admi­nis­tra­tion, Washing­ton D.C. 20230). Unab­hän­gig davon, ob der Kunde den end­gül­ti­gen Bestim­mungs­ort der gelie­fer­ten Ver­trags­pro­dukte angibt, obliegt es dem Kun­den in eige­ner Ver­ant­wor­tung, die ggf. not­wen­dige Geneh­mi­gung der jeweils zustän­di­gen Außen­wirt­schafts­be­hör­den ein­zu­ho­len, bevor er sol­che Pro­dukte expor­tiert. Wir haben keine Pflicht zur Aus­kunfts­er­tei­lung.

12.3. Jede Wei­ter­lie­fe­rung von Ver­trags­pro­duk­ten durch Kun­den an Dritte, mit und ohne Kennt­nis von uns, bedarf gleich­zei­tig der Über­tra­gung der Export­ge­neh­mi­gungs­be­din­gun­gen. Der Kunde haf­tet in vol­lem Umfang bei Nicht­ein­hal­tung der ein­schlä­gi­gen Bestim­mun­gen.

13.     Ein­fuhr­um­satz­steuer

Kun­den mit Sitz außer­halb der Schweiz haben die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Zoll- und Steuerbestimmungen, zu beach­ten und uns unauf­ge­for­dert die not­wen­digen Aus­künfte zu ertei­len. Bei Miss­ach­tung hat uns der Kunde den dadurch ent­ste­hen­den Auf­wand zu erstat­ten.

14.     Schluss­be­stim­mun­gen

14.1. Es gilt Schweizer Recht. Die Bestim­mun­gen des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des IPR (Inter­na­tio­na­les Pri­vat­recht) fin­den keine Anwen­dung.

14.2. Sofern sich aus der Auf­trags­be­stä­ti­gung nichts anders ergibt, ist Erfül­lungs­ort für alle Ver­pflich­tun­gen aus dem Ver­trags­ver­hält­nis Kreuzlingen.

14.3. Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus Ver­trä­gen ist Kreuzlingen. Das­selbe gilt, wenn der Kunde kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in der Schweiz hat.

14.4. Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den, wird hier­durch die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

(Bos­ton Ser­ver & Solu­ti­ons GmbH, All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen, Stand 11/2022)

FINDEN SIE DIE PASSENDE LÖSUNG

Test out any of our solutions at Boston Labs

To help our clients make informed decisions about new technologies, we have opened up our research & development facilities and actively encourage customers to try the latest platforms using their own tools and if necessary together with their existing hardware. Remote access is also available

Contact us